Aufnahmevoraussetzungen für die Fachoberschule
Voraussetzung für die Aufnahme in den zweijährigen Bildungsgang der FOS ist der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger mittlerer Schulabschluss, der durch ein in Deutschland ausgestelltes Zeugnis nachzuweisen ist.
Eine im Ausland erworbene schulische Qualifikation ist dem Realschulzeugnis gleichgestellt, wenn es von der oberen Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannt worden ist.
Bewerber, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist und deren im Ausland ausgestelltes Zeugnis von der oberen Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannt worden ist, erfüllen die Aufnahmevoraussetzungen, wenn sie das Fach Englisch durch die Sprachkompetenz der Herkunftssprache auf dem Niveau des mittleren Bildungsabschlusses ersetzen.
Zusätzlich für die Aufnahme in den einjährigen Bildungsgang der FOS wird ein im Hinblick auf die Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung einschlägiger Berufsabschluss nach Bundes- oder Landesrecht von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit in einem für die Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung einschlägigen Beruf, sofern der Berufsabschluss für die Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung nicht einschlägig ist, vorausgesetzt.
Altersbegrenzung
Für den Eintritt in die Fachoberschule gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Höchstalter.